GM vermeidet Auszahlung von 73 Millionen US-Dollar in der Chevy-Crash-Klage von 1998

Eine US-Jury hat zugunsten von General Motors entschieden und den Autohersteller von der Haftung in einer 73-Millionen-Dollar-Klage im Zusammenhang mit einem Unfall im Jahr 2018 mit einem Chevrolet C/K 1500 Pickup aus dem Jahr 1998 freigesprochen. Der Fall, der sich über fünf Jahre vor Gericht hinzog, hing davon ab, ob der Zweipunkt-Beckengurt des Lastwagens angesichts der schweren Verletzungen des Beifahrers Allie Mead defekt war. Das Urteil unterstreicht die Komplexität der Anwendung moderner Sicherheitsstandards auf ältere Fahrzeuge und wirft Fragen zur Herstellerverantwortung auf.

Der Unfall und die Verletzungen von 2018

Im August 2018, gegen 1:50 Uhr, prallte der Chevrolet C/K 1500 Mead, Baujahr 1998, gegen einen Baum und einen Felsbrocken. Mead erlitt lebensverändernde Verletzungen, darunter einen Wirbelsäulenbruch, einen Dickdarmriss und ein schweres Bauchtrauma. Sie argumentierte, dass diese Verletzungen direkt durch die unzureichende Konstruktion des Beckengurts verursacht worden seien, und behauptete, ein Dreipunktgurt hätte die schlimmsten Folgen verhindert.

GMs Verteidigung: Einhaltung historischer Standards

General Motors argumentierte erfolgreich, dass der Lkw von 1998 zum Zeitpunkt seines Verkaufs alle bundesstaatlichen Sicherheitsstandards erfüllte oder übertraf. Dreipunkt-Sicherheitsgurte waren für die mittleren Rücksitze noch nicht vorgeschrieben, und das Unternehmen beharrte darauf, dass die Konstruktion nicht nachlässig gewesen sei. Diese Verteidigung verdeutlicht die rechtliche Grauzone bei der Bewertung älterer Fahrzeuge anhand aktueller Sicherheitserwartungen.

Die Kontroverse um den Beckengurt

Meads Anwalt Robert Eglet argumentierte leidenschaftlich, dass GM sich bewusst dafür entschieden habe, das fortschrittlichere Dreipunktsystem trotz seiner wirtschaftlichen Machbarkeit nicht zu installieren. Er beschrieb den Beckengurt als eine „Waffe“, die Meads Verletzungen verstärkte, anstatt sie zu schützen. Letztendlich stimmte die Jury jedoch GM zu und kam zu dem Schluss, dass der Beckengurt wie vorgesehen funktionierte – er verhinderte zwar das Herausschleudern, eliminierte Verletzungen jedoch nicht vollständig.

Das Urteil und die Folgen

Die Jury befand, dass GM nicht verpflichtet sei, Mead vor den Einschränkungen des Gürtels zu warnen, und hielt ihn weder für defekt noch für unverhältnismäßig gefährlich. Eglet hatte Schadensersatz in Höhe von 64,8 Millionen US-Dollar sowie 8,6 Millionen US-Dollar für Arztrechnungen und Lohnausfälle gefordert, die Jury lehnte die Klage jedoch ab. Er äußerte sich schockiert über das Ergebnis und behauptete, dass die Mängelhaftigkeit des Produkts und das Fehlen einer Warnung zweifelsfrei bewiesen seien.

Die Entscheidung der Jury unterstreicht einen kritischen Punkt: Hersteller haften nicht unbedingt für Verletzungen an älteren Fahrzeugen, wenn diese den damaligen Sicherheitsstandards entsprachen, auch wenn diese heute als unzureichend gelten würden.

Der Fall ist eine deutliche Erinnerung daran, dass sich die Fahrzeugsicherheit weiterentwickelt hat, die rechtliche Verantwortung jedoch häufig an die Vorschriften gebunden ist, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Herstellung des Fahrzeugs galten.