Volkswagen beantragt Abweisung der Klage wegen berührungsempfindlicher Lenkradtasten

Volkswagen (VW) versucht, eine Sammelklage in den USA zu stoppen, in der behauptet wird, dass die kapazitiven Touch-Bedienelemente seines Elektrofahrzeugs ID.4 ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das Unternehmen reichte einen Antrag auf Abweisung der Klage ein und argumentierte, dass die Kläger keinen eindeutigen Mangel oder weitreichenden Schaden nachgewiesen hätten.

Der Kern des Streits

In der in New Jersey eingereichten Klage wird behauptet, dass Fahrer das Adaptive Cruise Control (ACC)-System versehentlich aktivieren können, indem sie die berührungsempfindlichen Tasten des Lenkrads leicht berühren. Die Kläger Janice Beecher und Omar Hakkaoui behaupten, dass diese unbeabsichtigte Aktivierung zu gefährlichen Situationen geführt habe, darunter, dass ein ID.4 mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum prallte und ein weiterer ID.4 in einer Einfahrt vorwärts schoss.

Gegenargumente von VW

VW bestreitet diese Behauptungen mit der Begründung, keiner der Kläger habe angegeben, dass er aufgrund des angeblichen Problems nicht in der Lage sei, sein Fahrzeug zu fahren. Das Unternehmen weist auf Unstimmigkeiten in den Rechnungen der Kläger hin:

  • Janice Beecher behauptet, ihr ID.4 habe beschleunigt und sei gegen einen Baum geprallt, nachdem sie versehentlich die ACC-Taste berührt habe. Allerdings gibt VW an, dass Beecher während des Vorfalls nicht erwähnt habe, dass er die Bremsen betätigt habe, und dass der Ereignisdatenrekorder des Fahrzeugs keine Hinweise auf ein solches Ereignis gezeigt habe.
  • Omar Hakkaoui behauptet, seine Frau habe Schaden verursacht, als der ID.4 unerwartet beschleunigte. VW weist darauf hin, dass Hakkaoui nicht behauptet hat, seine Frau habe die ACC-Bedienelemente berührt, was Fragen über den angeblichen Zusammenhang aufwirft.

Warum das wichtig ist

Dieser Fall verdeutlicht die wachsende Frustration über moderne Automobilschnittstellen. Während kapazitive Touch-Bedienelemente das Design vereinfachen und die Ästhetik verbessern sollen, können sie unbeabsichtigte Folgen haben, wenn sie nicht sorgfältig umgesetzt werden. Die Klage wirft umfassendere Fragen zur Sicherheit auf, wenn man sich bei kritischen Fahrzeugfunktionen auf berührungsempfindliche Systeme verlässt.

Sammelklage-Herausforderungen

VW argumentiert zudem, dass die Klage nicht die Voraussetzungen für eine Sammelklage erfülle. Die Kläger wohnen in Massachusetts und Connecticut und das Unternehmen macht geltend, dass sie ID.4-Besitzer in anderen Bundesstaaten nicht angemessen vertreten können. Darüber hinaus besteht VW darauf, dass die Kläger den konkreten Mangel, den sie angeblich am Elektro-Crossover betreffen, nicht eindeutig identifiziert haben.

Fazit

Volkswagen verteidigt sich aggressiv gegen die Klage, stellt die sachliche Grundlage der Ansprüche der Kläger in Frage und stellt die Durchführbarkeit einer Sammelklage in Frage. Der Ausgang dieses Falles könnte Auswirkungen auf künftige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Touchscreens und kapazitiven Steuerungssystemen für Kraftfahrzeuge haben und möglicherweise einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Hersteller Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit diesen Technologien angehen.